| Forum für Private Arbeitsvermittler |
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03. September 2010, 21:36:40
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News: Am 8. Juli 2010 hat der Bundestag einer erneuten Verlängerung der Vermittlungsgutscheinregelung bis zum 31.12.2011 zugestimmt. Mit den Änderungen wird klargestellt, dass die bisher zum 31. Dezember 2010 befristete Erprobungszeit für den Vermittlungsgutschein um ein Jahr verlängert wird. Darüber hinaus soll der Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein bereits nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen statt bisher nach zwei Monaten bestehen. Weitere Infos im Forum Weil immer wieder solche Anfragen zur Aufnahme im Forum kommen, hier unser Statement: Personen, die noch nicht als PAV tätig sind, werden nicht ins Forum aufgenommen! Auch Aussagen wie "Ich plane demnächst eine Arbeitsvermittlung zu gründen" reichen nicht aus. Nur wer nachweisen kann, dass er bereits als PAV tätig ist, kann hier aufgenommen werden. Alle Mitglieder - die mehr als 100 Tage nicht online sind - werden/wurden gelöscht ! |
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